Die Unzumutbarkeit einer Verweisung an eine freie Fachwerkstatt ist anzunehmen, wenn die freie Fachwerkstatt Sonderpreise aufgrund einer Vereinbarung mit dem Versicherer anbietet.
Der Geschädigte hat auch dann Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der konkret angefallenen Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, wenn es ihm gelingt, die Reparatur nach Vorgaben des Sachverständigen billiger durchzuführen, obwohl ansonsten auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands abzurechnen wäre.
Kein Anspruch auf Erstattung bis zur 130% Grenze, wenn die Reparaturkosten nur aufgrud einer Rabattgewährung der Werkstatt niedriger ausfallen, als vom Sachverständigen geschätzt.
Kein Anspruch auf 130 % bei Rabattgewährung durch die Werkstatt.
OLG Rostock, Urteil vom 11.03.2011 (5 U 122/10):
Keine Kürzung der Sachverständigenkosten entsprechend der Verursachungsquote, da dessen Leistung nicht teilbar ist und die Kosten erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen Schaden gegenüber dem Schädiger beziffern muß (abweichend OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011, I-1 U 152/10).
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.09.2009 (1 U 119/09):
Eine durch einen Verkehrsunfall geschädigte juristische Person kann gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem Mitgliedstaat der EU an ihrem Sitz klagen.
Zur "gemeinsamen Betriebsstätte" bei Bereitstellung von Waren in einer Ladezone durch Mitarbeiter eines Baumarktes bei Abholung der Ware durch Arbeitnehmer des Kunden.
Die Ausschlussklausel des § 5 III lit. b ARB 2007 ist bei einer außergerichtlichen Erledigung jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn dem VN kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zugestanden hat.
Die dauernde Aufbewahrung eins Kfz-Scheins im Handschuhfach eines Kfz stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2010 (7 U 166/09):
Für die Beurteilung einer unerwartet schweren Erkrankung in der Reiserücktrittskostenversicherung ist der Zeitpunkt der Buchung maßgebend.
OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010 (I-20 U 74/10):
Eine Leistungskürzung bei absoluter Fahrunfähigkeit nach dem neuen VVG zu 100 % und bei relativer Fahruntüchtigkeit zu 50 % ist gegenüber dem VN gerechtfertigt.
OLG Dresden. Urteil vom 15.09.2010 (7 U 466/10):
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist eine Leistungskürzung um 100 % gegenüber dem VN gerechtfertigt.
Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus Kfz und versicherungspflichtigem Anhänger haben im Regelfall bei einem durch das Gespann verursachten Schaden beide Versicherer den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
Neue Rechtsprechung zur Ermittlung von Streitwert und Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestands eines Versicherungsvertrags (jetzt 20 % der 3,5 fachen Jahresbeträge von Rentenleistung und Versicherunsgprämie).
Die Kündigung einer Krankenversicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 VVG erfüllt, entfaltet nicht bereits mit dem Zugang beim Versicherer, vilemehr erst mit dem Zugang des Nachweises einer Anschlussversicherung.
Der Leasingnehmer kann nach einem Rückrtitt vom Kaufvertrag erst dann die Zahlung der Leasingraten verweigern, wenn der Verkäufer den Rücktritt akzeptiert oder er aufgrund des Rücktritts klageweise gegen den Verkäufer vorgeht.
Eine Versicherungsleistung aus einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall steht bei Kündigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung dem Leasinggeber zu.
Zur Beweislastverteilung hinsichtlich des Fehlschlagens der Nacherfüllung. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn der Käufer behauptet, das gerügte Mangelsymptom bestehe fort.
Bei Fehlschlagen der Minderung aufgrund Nichtdurchführbarkeit der gesetzlichen Berechnungsmethode, kann ein Schadenersatzanspruch des Käufers bestehen.
Bei einem Dienstunfall mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers treffen diesen bei Beanspruchung vollen Schadenersatzes Darlegungs- und Beweispflichten dahingehend, dass er den Schaden allenfalls leicht fahrlässig verursacht hat.
Grober Behandlungsfehler auch bei Verletzung elementarer medizinischer Grundregeln des Fachgebietes möglich.
OLG Köln, Beschluß vom 28.10.2010 (5 W 31/10):
Zulässiger Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen.
7. Verkehrsverwaltungsrecht
VGH München, Urteil vom 8.2.2010 (11 C 09.2200):
Die Anordung der Beibringung eines medizinisch-psychologischenGutachtens ist bei einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad für die Behörde zwingend, wenn die Tat im VZR gem. § 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG einzutragen ist.
8. Kfz Kaufvertrag:
OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 25.10.2010 (4 U 71/09):
Zur Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf möglichen Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug.
Unwirksame Klausel in Herstellergarantie für Ausschluss für Material- oder Herstellungsfehler bei Werkstattbindung ohne Einschränkung hinsichtlich der Kausalität der Verletzung einer Wartungsobliegenheit.
Keine Haftung des vom Verkäufer eines Kfz beauftragten Sachverständigen gegenüber dem Kaufer für Mängel des begutachteten und in Internet-Restwertbörse eingestellten Kfz.
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung zum Zwecke der Schadensregulierung beauftragte Sachverständige hat als geeignete Schätzgrundlage für den Restwert im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese in seinem Gutachten konkret zu benennen.
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.
Der Haftpflichtversicherer des Schädigers ist grundsätzlich ohne Einverständnis des Sachverständigen nicht berechtigt, ein im Auftrag des Geschädigten erstelltes Sachverständigengutachten in eine Internet-Restwerbörse einzustellen.
Unwirksamkeit der Sicherungsabtretungserklärung mangels hinreichender Bestimmtheit bei "Abtretung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten".
LG Coburg, Urteile vom 18.03.2011 (32 S 26/10 und 33 S 27/10) - bislang nicht höchstrichterlich bestätigt:
Sachverständigenkosten sind nur zu erstatten, sofern sie sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Die Kosten müssen im Verhältnis zum Schaden in einer angemessenen Relation stehen. Gegenüberzustellen sind zuerst die Bruttosachverständigenkosten und der Nettofahrzeugschaden. In einem zweiten Schritt prüft das LG Coburg ob sich das Sachverständigenhonorar an den Ergebnissen der Befragung zur Höhe des üblichen Kfz-Sachverständigenhonorars durch den BVSK orientiert (Mittelwert des arithmetischen Mittels zwischen HB I und HB II). Diesen Mittelwert hält das LG Coburg für entscheidend, wobei eine Überschreitung der Gesamtkosten des Gutachtens (also incl. Nebenkosten) bis zu 25 % unschädlich ist.
Hinweis: Die Rechtsauffassung des LG Coburg entspricht nicht der bislang zu dieser Thematik bekannten obergerichtlichen Rechtsprechung.